Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Hochzeitsreportagen, Familienfotografien und andere fotografische Produkte von „Sabrina Timm Fotografie“

§ 1 Geltung und Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Sabrina Timm – Sabrina Timm Fotografie – (im Folgenden Auftragnehmer bzw. Fotograf genannt), d.h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die ich mit meinen Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die von mir angebotenen Leistungen schließe.
  2. Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  3. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien,  Negative, Videos/Slideshows usw.).
  4. „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag gemacht werden.

§ 2 Auftragsausführung

  1. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
  3. Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  4. Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
  5. Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot bestimmt.
  6. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG oder einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
  7. Die Fotos werden dem Auftraggeber via Onlinegalerie zur Verfügung gestellt und sind dort 21 Tage nach Zugang der Mail, mit dem darin enthaltenen Link zur Onlinegalerie, abrufbar. Für eine erneute Bereitstellung der Bilder nach Ablauf der drei Wochen hat der Fotograf das Recht, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 39,99€ in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber hat dann erneut 14 Tage Zugriff auf die Onlinegalerie.
  8. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.
  9. Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.

§ 3 Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu.
  2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
  3. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien von der Person oder des Objekts fertigen und etwaige bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe einer solchen Fotografie besteht nicht.

§ 4 Nutzungsrecht

  1. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
  2. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
  3. Der Besteller einer Fotografie im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  4. Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Collage, Montage, Filter, Farbumwandlung oder durch sonstige Hilfsmittel) der gelieferten Fotografien ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  5. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien (Weitergabe von Bilddateien an Hotels, Restaurants oder anderen Dienstleistern) – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  6. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  7. Veröffentlichung auf einer privaten Website ist zulässig, vorausgesetzt, die Fotogalerie ist passwortgeschützt. Ist die Galerie frei zugänglich, so ist der Fotograf als Urheber der Bilder zu nennen, etwa in einem kurzen Einleitungssatz oder als Kennzeichnung unter den Fotos. Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram u. ä. ist nur zulässig, wenn der Fotograf als Urheber der Bilder genannt wird, etwa in einem kurzen Einleitungssatz oder als Kennzeichnung unter den Fotos.
  8. Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zu Schadensersatzforderungen.
  9. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen gesondert vereinbart werden.

§ 5 Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Reklamation

  1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
  2. Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Fotografen.
  4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Jede weitere Reportagestunde vor Ort am Hochzeitstag kostet 250,00-€, jede weitere Stunde Fotoshooting ( Newborn/ Babybauch/ Paare/ Familien) kostet 200€.
  5. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Fotograf berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
  6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, hat dieser die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§ 6 Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer (Sabrina Timm, Bodelschwinghstrße 7, 14612 Falkensee) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

-Sabrina Timm Bodelschwinghstraße 7, 14612 Falkensee, kontakt@sabrinatimm-fotografie.de, 015906701766 –

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum





_______________________________________
(*) Unzutreffendes streichen

 7 Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  2. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
  4. Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
  6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
  7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
  8. Zusendung und Rücksendung von Material (Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
  9. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

§ 8 Datenschutz

  1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr und zur Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Hierbei gelten die Bestimmungen der „Datenschutzerklärung gemäß DSGVO“. Die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO bildet einen festen Bestandteil bei allen mit dem Fotografen geschlossenen Verträgen.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  3. Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Onlinegalerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.

§ 9 Sonderbestimmungen für Hochzeiten

  1. Die Anfahrt mit dem eigenen Auto in 14612 Falkensee + 10km / 15km / 20km ( je nach Paket) ist im Honorar inkludiert. Außerhalb von 14612 +10km / 15km / 20km wird jeder gefahrene km mit 0,70 Cent berechnet. Etwaige Auslagen (Zug-, Flug-, Maut-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten) werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass dem Fotografen sämtliche erforderlichen Informationen bezüglich der Ausführung des Vertrags vorliegen und vor allem etwaige Sonderwünsche, beispielsweise Aufnahmen bestimmter Familienkonstellationen bzw. bestimmter Gäste etc., im Vorfeld schriftlich mitgeteilt und besprochen wurden.
  3. Der Auftraggeber bzw. das Brautpaar versichert, dass sämtliche Teilnehmer der Hochzeitsgesellschaft ihre Einwilligung zur Erstellung von Fotoaufnahmen ihrer Person erteilt haben und über die Anwesenheit eines Hochzeitsfotografen sowie den Zweck seiner Anwesenheit informiert wurden (z. B. in der Einladung).
  4. Der Fotograf ist stets bemüht, die Hochzeit mit all ihren Höhepunkten und vor allem ihren Gästen fotografisch festzuhalten. So besteht jedoch seitens des Fotografen keine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Gastes und ebenso für das Festhalten von jedem einzelnen Moment, welcher beispielsweise spontan geschieht und/ oder zu welchem der Fotograf nicht unterrichtet wurde.
  5. Essen, Trinken & Sitzplatz während der Dauer der Reportage sind dem Fotografen (ggf. auch seiner Assistenz) vom Brautpaar unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere bei einer Buchungszeit von mindestens 8 Stunden ist dem Fotografen und seine Assistenz eine angemessene Pause inkl. Verpflegung zu gewähren.
  6. Für den Fotografen ist es wichtig, Bilder von Fotoshootings zu veröffentlichen, damit zukünftige Kunden sich von der Qualität und Kreativität der Arbeit überzeugen können. Bei Einräumung der Veröffentlichungsrechte durch den Auftraggeber, kann der Fotograf im Gegenzug einen Rabatt gewähren. Der Rabatt beträgt 50€ für Hochzeitsreportagen ab zwei Stunden. Durch Inanspruchnahme des Rabattes willigt der Auftraggeber ein, dass der Fotograf die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten, Social Media oder in Magazinen vornehmen darf. Der Fotograf darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Der Auftraggeber ist insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und wird auch weitere auf dem Bild sichtbare Personen, wie z.B. die Gäste der Hochzeit, darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Der Auftraggeber versichert, dass er in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzt und erklärt sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Auftraggeber den Fotografen von der Haftung vollumfänglich freistellen. 
  7. Mit der Inanspruchnahme des Rabattes stimmt das Brautpaar der Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen zu. Diese Einwilligung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt, aber vor Rechnungsstellung, erfolgen. Wird die Rechnung abzüglich des eingeräumten Rabattes für Veröffentlichungen beglichen, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers zur Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen. Das Veröffentlichungsrecht kann durch den Auftraggeber jederzeit zurück gezogen werden. Sollte das Veröffentlichungsrecht durch den Auftraggeber zurück gezogen werden, ist dem Fotografen unverzüglich der gewährte Rabatt von 50€ zurück zu zahlen. Des Weiteren kann der Fotograf entstandenen Schaden ( z.B. Neudruck von Flyer etc.) durch die Rücknahme der Veröffentlichungserlaubnis geltend machen. 
  8. Für den Fall, dass das Brautpaar von diesem Vertrag aus Gründen zurücktritt, die der Fotograf nicht zu vertreten hat oder die Hochzeit aus anderweitigen Gründen nicht stattfindet, wird ein Ausfallhonorar fällig. Dieses ist wie folgt gestaffelt:
  • bis 9 Monate vor dem Hochzeitstermin 50 % des vereinbarten Honorars,
  • bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin 75 % des vereinbarten Honorars,
  • bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin 100 % des vereinbarten Honorars.

§ 10 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Der Fotograf ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist der Fotograf nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

Diese AGB gelten ab dem 01.04.2024. Alle früheren AGBs verlieren ihre Gültigkeit.